Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KONTROLL DATA-SERVICE
Gesellschaft für Sicherheit und Kontrollwesen m.b.H. (KDS)
Teil 1 - Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KDS regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Auftragnehmer. Subsidiär zu den AGB ist geltendes österreichisches Recht anzuwenden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und haben ihre Gültigkeit, soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbaren.
Die AGBs gelten für folgende Dienstleistungen:
Sicherheitsberatung (z.B. Sicherheitsplanung, Erstellung von Sicherheitskonzepten)
Objektschutz (z.B. Wachdienst, Brandwachen, Hundeführer, Baustellenüberwachung, Parkanlagenüberwachung, Nachtportierdienst)
Service- und Sicherheitsdienst (z.B. Empfangsdienst, Infohostessen, Konferenzschutz, Ordnerdienst, Tagportierdienst, Doormen, Gerichtskontrolldienst)
Verkehrsdienst (z.B. Verkehrsregelungsdienst, Verkehrsüberwachung, Straßen- und Bahnsicherungsposten, vereidigte Straßenaufsicht, Parkraumüberwachung, Mautaufsicht, Fahrscheinkontrolldienst, Bahnbegleitung)
Detektivleistungen (z.B. Begleitschutz, Personenschutz, Bodyguards, Kaufhausdetektive)
Sonderleistungen (z.B. Brandschutzbeauftragte, Kontrollordienst, Taschenkontrollen, Botenfahrten, Transportdienste, Veranstaltungsorganisation und –dienst)
Personalbereitstellung (z.B. Garagen- und Hausmeister, Haustechniker, Chauffeure, Boten)
Sicherheitstechnik (z.B. Videoüberwachungssysteme, Bildübertragung, Fahrzeugüberwachung, Fahrzeug- und Personenortung, Transportüberwachung)
1.2.Die Firma KDS verfügt über das Sicherheitsgewerbe (Bewacher, Berufsdetektive)
GISA-Zahl: 17301992
und das Garagierungsgewerbe (Halten von Räumen und Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen)
GISA-Zahl: 30249745
1.3.Sitz der Firma KONTROLL DATA-SERVICE Gesellschaft für Sicherheit und Kontrollwesen m.b.H.
ist in 4863 Seewalchen am Attersee, Windtal 8/1.
Weitere Betriebsstätte der FA KDS ist in 4860 Lenzing, Waldstraße 2
1.4.KDS behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.5.Verstoßen einzelne Punkte der vorliegenden AGB gegen geltendes Recht, so sind ausschließlich diese und nicht die gesamten AGB ungültig.
Teil 2 - Begriffsbestimmungen
2.1.KDS: Firma KONTROLL DATA-SERVICE Gesellschaft für Sicherheit und Kontrollwesen m.b.H.
2.2.Kunde: Als Kunde ist jede geschäftsfähige, natürliche oder juristische Person zu verstehen, die in einem Vertragsverhältnis zu KDS steht, oder Interesse an einem Vertragsverhältnis mit KDS bekundet.
2.3.Konzept: Als Konzept wird ein theoretischer Entwurf über eine sicherheitstechnische Vorgehensweise bezeichnet. Das Konzept stellt stets eine Empfehlung dar, die nach Erhebung aller relevanten Umstände und Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wird.
Ein Konzept kann den Plan der Durchführung oder Teile davon enthalten.
Vom Auftragnehmer ausgearbeitete Angebote, Sicherheitsprojekte, Konzepte und Unterlagen zur Erfüllung von Aufträgen sowie dazugehörige Zeichnungen, Pläne und Beschreibungen sind dessen geistiges Eigentum und dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Teil 3 – Dienstleistungen im Sicherheitsgewerbe – Bewacher/Berufsdetektive
3.1.Geltungsbereich: Die vorliegenden Vertragsbedingungen sind unbestreitbare Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und KDS.
3.2.KDS verpflichtet sich, nur gem. §130(9) GewO überprüftes zuverlässiges Personal einzusetzen und sämtliche finanz-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (Anmeldung, ordentliche Lohnverrechnung, Einhaltung KV, Meldung und Abfuhr von Lohnnebenkosten, Arbeitszeitengesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz) einzuhalten.
3.3.Dienstausführung/Leistungsumfang: Die vereinbarten Leistungen werden im Bewachungsbereich durch uniformiertes Personal, das mit Dienstausweisen ausgestattet ist, im Detekteibereich durch speziell geschultes Personal, welches gemäß der geltenden Rechtssprechung mit Legitimationen versehen ist, ausgeführt. Firmeninterne Dienstanweisungen regeln die Durchführung dieser Leistungen. Der genaue Leistungsumfang wird gemeinsam mit dem Kunden unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage festgelegt. Werden keine spezifischen Vorschriften vereinbart, gilt der im Angebot genannte Leistungsumfang bzw. wird dieser im Rahmen der ortsüblichen Gegebenheiten durchgeführt.
3.4.Erfolgsgarantie: Für erteilte Aufträge im Bereich Detektei besteht keine Erfolgsgarantie.
3.5.Meldeadressen: Der Kunde verpflichtet sich, Veränderungen bei Kontaktpersonen umgehend mit Namen, Rufnummer und Adresse bekannt zu geben.
3.6.Zutrittsberechtigung: Die für die Auftragsdurchführung notwendigen Schlüssel bzw. technischen Hilfsmittel sind vom Kunden kostenlos und rechtzeitig in der vom Auftragnehmer angeforderten Stückzahl zu Verfügung zu stellen. Eine verspätete oder unvollständige Übergabe sowie Ersatzverweigerung von unbrauchbar gewordenen Zutrittsberechtigungen entbinden den Auftraggeber nicht von Entgeltleistungen.
3.7.Hausrecht: Im Falle objektbezogener Aufträge (Veranstaltungsareal, zu bewachendes Objekt) überträgt der berechtigte Kunde jenen Mitarbeiterinnen von KDS, die für den entsprechenden Dienst eingeteilt sind das Hausrecht.
3.8.Subunternehmen: Als Vertragspartner ist KDS berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten auch andere befugte gewerbliche Bewacher oder Berufsdetekteien heranzuziehen.
3.9.Rücktritts-/Nachbesserungsrecht: KDS behält sich das Recht vor, bei nicht gegebener Sicherheit die Mannschaft vom Auftragsort abzuziehen, bzw. in Absprache mit dem Kunden, die Anzahl der Sicherheitsorgane zu erhöhen. Die Kosten dafür errechnen sich aus dem Satz für Überstunden und sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Abzug der Sicherheitsmannschaft wegen nicht gegebener Sicherheit hat der Kunde eine Stornopauschale von 20% des Auftragswertes zu bezahlen.
3.10.Leistungsunterbrechung: Soweit unvorhergesehene Ereignisse es notwendig machen, kann von den vorgesehenen Leistungen Abstand genommen werden. Insbesondere kann der Auftragnehmer in Fällen höherer Gewalt, bei Streik und im Kriegsfall die Dienstleistungen unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
3.11.Reklamationen: Beanstandungen, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen beziehen, sind unverzüglich KDS zu melden. Handelt es sich um erhebliche, den Auftragszweck gefährdende Verstöße, kann der Kunde den Vertrag fristlos lösen, wenn er KDS mittels eingeschriebenen Briefes verständigt und diese nicht in kürzester Frist längstens binnen einer Woche ab tatsächlicher Kenntnisnahme Abhilfe schafft.
3.12.Beschäftigung von KDS – Personal: Der Kunde darf Personal, welches von KDS mit der Dienstausführung betraut ist, bzw. war oder ihm hierfür vorgestellt wurde, während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst oder durch Dritte beschäftigen. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet, KDS Ersatzkosten für die Personalausbildung in Form eines Pauschalbetrages in der Höhe des zuletzt verrechneten dreifachen Monatsentgeltes zu bezahlen.
3.13.Vertragsabschluß / Vertragsänderung: Ein Vertrag zwischen Kunde und KDS kommt durch Unterzeichnung des von KDS gestellten Angebotes zustande. Es bedarf keiner weiteren Auftragsbestätigung seitens KDS. Diese kann aber bei Bedarf vom Kunden jederzeit angefordert werden. Spätere Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen ausnahmslos der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragspartner.
3.14.Der Kunde hat KDS spätestens bei Vertragsabschluss die für den Auftrag und dessen Verrechnung zuständige Person in schriftlicher Form bekannt zu geben.
3.15.Der Kunde verpflichtet sich zur Beischaffung aller gesetzlich notwendigen Bescheide und Unterlagen (zB: Veranstaltungsbewilligung) und zur Weiterleitung auftragsrelevanter Informationen
an KDS. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Auftragsbeginn Kontaktpersonen, einsatzbezogene Ansprechpartner und im Notfall zu informierenden Personen mit Anschrift und Tel.Nr. namhaft zu machen und diesbezügliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
3.16.Werden KDS Auflagen u.a. nicht mitgeteilt, wird diese jeglicher daraus resultierender Haftung entbunden.
3.17.Der Kunde ist verpflichtet, KDS alle auftragsrelevanten Details mitzuteilen. Insbesondere gilt dies bei bekannten Bedrohungen oder Bedrohungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, sowie der Anwesenheit von besonders schützenswerten Gegenständen oder Einrichtungen.
3.18.Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat KDS das Recht, Unkosten geltend zu machen. Bei relevanten Sachverhalten, welche KDS in diesem Zusammenhang nicht mitgeteilt wurden, übernimmt KDS keinerlei Haftung!
3.19.Eventuell aus der Dienstleistung entstehende Schäden, werden - sofern sie nicht auf Vorsatz zurückzuführen sind und auch dem Personal von KDS kausal zuzuordnen sind - von der bestehenden Haftpflichtversicherung von KDS getragen.
3.20.Mündliche Nebenabreden bzw. Vertragsabänderungen haben keine Gültigkeit und bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.
Teil 4 – Alarm-, Brandmelde-, Videoanlagen und sonstige technische Einrichtungen sowie Übertragungssysteme
Für die Errichtung bzw. den Erwerb (Kauf oder Miete), Installation und Instandhaltung der beim Auftraggeber erforderlichen bzw. vorhandenen Anlagen wie Brandmelde-, Videoanlagen und sonstige technische Einrichtungen einschließlich Alarmübertragungseinrichtungen ist allein der Auftraggeber verantwortlich und trifft den Auftragnehmer keine Haftung.
Die Kosten der Montage, der Herstellung des Anschlusses an die Alarmempfangsstelle des Auftragnehmers und behördlich angeordneter oder künftig etwa notwendiger Änderungen hat der Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für Änderungen der Ausstattung und des laufenden Betriebes dieser technischen Einrichtungen.
Teil 5 - Schlussbestimmungen
5.1.Sollte trotz bereits erfolgter Auftragserteilung der Auftrag hinfällig sein, wird eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des ursprünglich vereinbarten Rechnungsbetrages verrechnet.
5.2.Rechnungslegung erfolgt - sofern dies im Vertrag nicht gesondert geregelt ist - nach Beendigung des Auftrages, bzw. nach Abschluss eines jeden Kalendermonates. Diese erfolgt je nach Vereinbarung pauschal oder nach tatsächlich geleisteten Stunden und ist binnen 14 Tagen ab Datum der Rechnungslegung zu überweisen.
5.3.Bei Zahlungsverzug wird ein dreistufiges Mahnverfahren eingeleitet, wobei jeweils 5% des Rechnungs- bzw. späteren Mahnbetrages pro Mahnstufe als Mahnkosten und Verzugszinsen verrechnet werden. Nach erfolglosem Verstreichen der letzten Mahnfrist, wird der Anwalt von KDS
mit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte zur Einbringung der Forderung betraut.
5.4.Wertsicherung: Bei Aufträgen, die ein Kalenderjahr überschreiten, werden die Stundensätze oder eventuell vereinbarten Pauschalen per 1. Jänner des Folgejahres entsprechend dem VPI angehoben.
5.5.Sollte KDS zur Kenntnis kommen, dass durch ihre Tätigkeit eine Mitwirkung an einer Straftat
(in welcher Weise auch immer) oder eine rechtlich bedenkliche Situation entsteht, wird KDS unter angemessener Verrechnung der geleisteten Aufwände, sowie angefallener Unkosten vom Vertrag zurückzutreten und behält sich das Recht vor, gem. §80(1) StPO Strafanzeige zu erstatten.
5.6.Sämtliche Tätigkeiten von KDS unterliegen der Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht.
5.7 Der Kunde von KDS erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die für den Geschäftsverkehr und die Auftragsdurchführung relevant sind, gespeichert und bearbeitet werden dürfen
5.8.Die Gültigkeit eines Angebotes von KDS beträgt ein Monat ab Datum der Erstellung. Eine spätere Annahme durch den Kunden ist gesondert zu verhandeln.
5.9. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand der FA KDS sind, soweit nichts anderes von den Vertragspartnern schriftlich vereinbart wird, das zuständige Gericht in Vöcklabruck